Antworten zu häufigen Fragen

Alle Schulsachen, die nicht zuhause für Hausaufgaben benötigt werden, sollen in der Schule bleiben. In der MAz arbeiten die Kindern auch in Fächern weiter, die sie vielleicht an dem Tag laut Stundenplan nicht haben. Daher werden alle Sachen in der Schule benötigt. Damit Ihr Kind nicht so schwer tragen muss, kann es die Sachen in der Schule lassen. Die Sportsachen können auch in der Schule bleiben, sollen aber regelmäßig zum Waschen mit nachhause genommen werden.

Bei Problem in einem bestimmten Fach wenden Sie sich an die Fachlehrkraft. In allen anderen Situationen ist die erste Ansprechperson die Klassenlehrkraft. Diese leitet Sie gegebenenfalls weiter.

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen kann, schicken Sie bitte eine Mail über IServ an die Klassenlehrkraft. Die Schulleitung und die Lehrkraft, die Ihr Kind in der ersten Stunde unterrichtet, setzen Sie bitte in CC. Sie können auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen.

MAz steht für „Meine eigenverantwortliche Arbeitszeit“. Jede Klasse hat in der Woche eine verbindliche Mathe- und eine verbindliche Deutsch-MAz. Zwei andere MAzen sind in den Fächern frei wählbar. Die Kinder können in der MAz Sachen aus dem Unterricht nachholen, vertiefen, üben oder sich fachbezogenen anderen Dingen widmen. Wer sich durch in der Klasse festgelegte Regeln eine Maz-Karte verdient hat, darf diese in den zwei freien MAzen einlösen und auch mal Dinge außer der Reihe machen, wie in der Anton-App arbeiten, Tischkicker spielen oder malen.

Am Freitag findet während der MAz unser Frei Day-Forum statt.

Falls Ihre Familie Leistungen nach dem SGII (Harz vier) bezieht, sind Sie berechtigt, die Kosten über das Bundes- und Teilhabegesetz erstattet zu bekommen. Sprechen Sie dafür mit Ihrem Mitarbeiter im Jobcenter oder sprechen Sie uns an.

In besonderen Fällen sprechen Sie uns bitte auch an. Wir versuchen dann eine Lösung zu finden.

Über einen Schulausfall bei schlechten Witterungsverhältnissen wie beispielsweise Sturm oder Eisregen entscheidet der Landkreis.

Sie können sich über den Rundfunk, diese Internetseite oder den Videotext des NDR informieren. Sobald wir Kenntnis haben, schicken wir eine Mail über IServ auch mit Informationen zu einer möglichen Notbetreuung.